Leistungen - Ambulanter Gesundheitspartner

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SGB XI-Grundpflege
Kosten werden je nach Pflegegrad durch die Pflegeversicherung übernommen

Hilfe bei der Behördengänge
Ärzte, Apotheken, Therapien      
Hilfe bei der Körperpflege
waschen, duschen,
an- auskleiden,
Toilettengänge
Hilfe bei der Ernährung
Hilfe bei der Bereitstellung,
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
Sonderernährung
Alltagsbetreuung
Hilfe bei der Tagesablaufplanung,
individuelle Betreuung je nach Wunsch
und Bedarf unsere Klienten      
Hilfe bei der Mobilisation
lagern, begleiten
Beratungen sowie Anleitungen
Angehörigen oder Klienten je nach Bedarf      
SGB V - Behandlungspflege
Kosten werden im Rahmen der ärztliche Verordnung durch die Krankenkasse übernommen.
kontrollierte Verabreichung
von Medikamenten
medizinische Einreibungen
mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln
An- und ausziehen von
Kompressionsstrümpfen
Anlegen und wechseln
von Verbänden bzw.
Wundversorgung

Blutdruckmessungen

Blutzuckermessungen

Dekubitus-Versorgung

Katheterisierung


Urlaubsbegleitung
Begleitung und Betreuung
für private Anlässe
Hausmeistertätigkeiten,
handwerkliche und technische
Tätigkeiten

Gartenpflege
Ambulanter Gesundheitspartner
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